Den Ruhestrand entspannt genießen – darauf freuen sich die meisten Selbstständigen und Freiberufler. Endlich mehr Zeit für die Familie, zum Reisen oder für das (neue) Hobby. Damit dieser Wunsch jedoch real wird, braucht es Geld. Deshalb tun Selbstständige, die in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gut daran, sich beizeiten ein anderes Standbein für die eigene Altersvorsorge zu suchen.
Das kann zum Beispiel die Basis-Rente, oder auch Rürup-Rente genannt, sein. Mit der Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung sollen Selbstständige ermutigt werden, für ihre Altersvorsorge aktiv zu werden. Die Basis-Rente gehört zur sogenannten ersten Säule der Altersvorsorge, also zur gesetzlichen Absicherung. Der Vertrag wird allerdings nicht mit dem Staat geschlossen, sondern mit einem Versicherer. Am weitesten verbreitet sind klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen. Wenige Anbieter haben auch Fondssparpläne im Programm.
In der Ansparphase wird regelmäßig entweder monatlich und/oder in Einmalraten Geld in den Vertrag eingezahlt. Diese Beiträge können erhöht oder auch reduziert werden. Eine Beitragsdynamik zum Ausgleich der Inflation bieten Versicherer meist ebenfalls an.
Auf das eingezahlte Geld können Sie – analog zur gesetzlichen Rente – bis zum Ruhestand nicht mehr zugreifen, auch eine Kündigung ist nicht möglich. Allerdings kann der Vertrag bei finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden.
Von dem angesparten Kapital wird in der Auszahlphase die monatliche Rente bestritten. Ein Kapitalwahlrecht gibt es allerdings nicht, auch kann das Vermögen nicht vererbt werden. Ohne zusätzliche Absicherung entfällt außerdem der Hinterbliebenenschutz. Achten Sie deshalb darauf, dass dieser in Ihrem Vertrag integriert ist. Im Ernstfall kommen Ihre Liebsten dann in den Genuss einer lebenslangen Rente.
Zu den wichtigsten Argumenten, die für eine Basis-Rente sprechen, zählt wohl die steuerliche Förderung. Denn die Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar. Aktuell liegt dieser Höchstbetrag bei 25.639 Euro für Ledige und 51.278 Euro für Verheiratete. Diesen Betrag können Sie allerdings nicht komplett absetzen, sondern derzeit nur zu 94 Prozent. Der Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent bis auf 100 Prozent zum Jahr 2025.
In der Bezugszeit muss die Auszahlung aus der Rürup-Rente versteuert werden. Wer in diesem Jahr in Rente geht, muss 82 Prozent des Rentenbetrages versteuern. Bis zum Jahr 2040 steigt dieser Satz auf 100 Prozent. Da aber der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger ist als in der Zeit der Erwerbstätigkeit, dürften Sie als Sparer von dieser nachgelagerten Besteuerung profitieren.