E-Bike, Pedelec & Fahrradversicherung
Fahrradfahren ist in. Nachhaltig, gesund und gerade in Großstädten gelten Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes oft als schnellstes Fortbewegungsmittel. Mit diesem Trend steigt dieAnzahl der E-Bikes, die sich nicht nur bei der älteren Generation wachsender Beliebtheit erfreuen.
Die Kaufpreise der „Zweiräder mit Schubkraft“ übersteigen dabei schnell ein Monatseinkommen und stellen somit einen kostbaren Wert im Haushalt dar. Das gilt mittlerweile auch für ganz normale Fahrräder. Trotz hochwertiger Sicherheitsvorkehrungen (Schlösser, Alarmanlagen) werden in Deutschland jährlich immer noch rund 300.000 Fahrräder gestohlen. Das sind fast 800 Fahrräder pro Tag!
Der Zusatz „Fahrraddiebstahl“ innerhalb der Hausratsversicherung deckt oftmals nicht den kompletten Kaufpreis ab. Zudem greift der Versicherungsschutz zumeist nur bei Diebstahl in geschlossenen Räumen und lediglich tagsüber innerhalb einer gewissen Zeitspanne.
Fahrradversicherung schützt umfassender
Soll der Versicherungsschutz auch außerhalb geschlossener Räume und unabhängig von Tages- und Nachtzeiten gelten, dann empfiehlt sich eine separate E-Bike- bzw. Fahrradversicherung. Sie kann gezielt an die Besonderheiten hinsichtlich Nutzung, Ausstattung und bevorzugter Abstellorte angepasst werden, sodass im Fall eines Diebstahls auch vollumfänglich geleistet wird. Gerade für hochwertige Fahrräder und E-Bikes ein unverzichtbarer Schutz
Hier leisten separate Policen für E-Bike & Co. (Beispiele)
Besonderheiten der Fahrradversicherung
Bei Abschluss einer Fahrradversicherung ist insbesondere darauf zu achten, in welchem Umfang der Versicherungsschutz vorhanden ist. Wird das Fahrrad auch in Nachtstunden draußen abgestellt, sollte der Versicherungsumfang auch eine Regulierung bei Schäden inden Nachtstunden sowie außerhalb von Wohnräumen vorsehen. Zudem werden in den Versicherungsbedingungen oftmals nur bestimmte Schlösser als Diebstahlschutz akzeptiert. Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich die Versicherungsprämie häufig reduzieren. Zudem gibt es Anbieter, die bei langer Diebstahlfreiheit einen Rabatt einräumen.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
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Im durchgeführten Produktvergleich wurden Fahrradversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 5 Versicherern und 1 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 29 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Doppelt versichert, heißt doppelte Arbeit:
Diebstahl in der Fahrrad-Versicherung |
Diebstahl in unserer Hausrat-Versicherung |
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Achtung Polizei:
Gewußt wie: