Firmenversicherung Leipzig, Gewerbeversicherung Leipzig, Cyberversicherung Leipzig |
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Der eigene Versicherungsschutz und der der eigenen Firma müssen gut durchdacht sein. Bevor der Unternehmer sich auf konkrete Produkte konzentriert, sollte er sich zunächst einmal systematisch mit seinen eigenen Risiken auseinandersetzen. Erst nachdem das geschehen ist, empfehlen wir Prioritäten zu setzen und die Reihenfolge festzulegen, in der die vorhandenen Risiken abgesichert werden sollen. Er... [ mehr ]
Cyber-Versicherungen sind ein noch junger Zweig in der Geschichte der Versicherung. Seit rund zehn Jahren gibt es die ersten Modelle auf dem Markt. Das Wort Cyber stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie „Steuerung". Mittlerweile kennzeichnet es vor allem Aktivitäten im Internet, zum Beispiel als Cyber-Space, Cyber-Kriminalität oder Cyber-Terrorismus. Eine Cyber-Versicherung ... [ mehr ]
Die Directors-and-Officers-Versicherung richtet sich speziell an Unternehmensleiter und Manager. Denn mit einer D&O-Versicherung, wie die Versicherung ebenfalls kurz bezeichnet wird, erhalten Geschäftsführer oder andere Führungskräfte einen finanziellen Schutz. Leitende Angestellte und Führungskräfte haben nicht nur eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern ... [ mehr ]
AKTUELLES
Ihr Unternehmen ist mit einer Betriebshaftpflicht-Police bereits gegen mögliche Haftungsforderungen abgesichert? Eine gute Entscheidung. Sie sollten aber auch einmal prüfen (lassen), ob ein bestimmtes, nicht unerhebliches Risiko mit abgedeckt ist. Es geht um einen heiklen Punkt auf komplizierter Rechtsgrundlage: die Produkthaftpflicht.
Hintergrund: Betriebe haften unter Umständen auch für verbaute Teile, die sie selbst nur eingekauft haben – es ist nicht etwa der Lieferant, der laut aktueller Rechtslage automatisch in der Haftung steht. Entscheidend ist, von wem das Material erworben wurde: von einem Geschäftskunden oder einer Privatperson. Klingt verwirrend? Anhand dieser Beispiele wird die Sache deutlicher:
Nehmen wir den Normalfall. Sie kaufen Material im Fach- oder Großhandel und verwenden es beim Bau für einen Kunden. Nach der Fertigstellung zeigt sich, dass es fehlerhaft war und dadurch ein größerer Schaden entstanden ist. Dann können Sie vom Händler zwar neues Material verlangen – als Gewerbetreibender haben Sie aber keinen Anspruch darauf, dass er Ihnen auch die Arbeitskosten erstattet. So geschehen bei einem Parkettleger aus Düsseldorf, über den das Handwerksblatt berichtete und der wegen fehlerhafter Dielen auf 18.000 Euro Kosten für Ausbau und Neuverlegung des Bodens sitzen blieb.
Anders verhält es sich, wenn Ihr Kunde Fliesen, Lampen oder Ähnliches selbst kauft und es von Ihnen verbauen lässt. Schäden, die dann durch mangelhaftes Material entstehen, muss der Händler übernehmen – auch Arbeitskosten für die Behebung des Schadens. Ihre Rechnung stellen Sie ganz normal dem Kunden, der sich das Geld beim Händler zurückholen kann. Doch Achtung: „Das gilt nur, wenn Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind, das Material vor dem Einbau auf Mängel zu überprüfen“, warnt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der Inter-Versicherung. Haben Sie das nicht getan (und dokumentiert) oder offensichtliche Mängel übersehen, stehen wieder Sie in der Haftung.
Noch teurer kann es werden, wenn Sie einem Kunden Material verkaufen, es aber nicht selbst einbauen. Dann agieren Sie als Verkäufer – mit weitreichenden Haftungspflichten: Bei fehlerhaftem Material müssen Sie für die Neubeschaffung sowie den Aus- und Einbau sorgen. Anders als der Endverbraucher können Sie als Gewerbetreibender beim Händler aber nur die Materialkosten geltend machen, nicht die Arbeitskosten.
Sie sehen: Risiken sind vielfältig und schwer überschaubar. Geschützt sind Sie, wenn Ihre Betriebshaftpflichtversicherung einen Produkthaftungsbaustein enthält, der Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden umfasst. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen Sie, ob dies der Fall ist - andernfalls justieren wir entsprechend nach.
Sei es ein Feuer, seien es Sturmschäden oder die Erkrankung unverzichtbarer Mitarbeiter – Ursachen für einen Stillstand des Betriebs gibt es viele. Nur die Folgen sind immer dieselben: Nicht gedeckte Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Mieten und Zinsverpflichtungen können vor allem kleine und mittlere Unternehmen – je nach Dauer der Zwangspause – bis in den Ruin treiben. Schon bei angenommenen Personalkosten von 50.000 Euro im Monat und Verbindlichkeiten, die mit 30.000 Euro monatlich zu Buche schlagen, entsteht eine Jahreslücke von 960.000 Euro...
In einem solchen Fall springt die Betriebsunterbrechungs- oder die Betriebsausfallversicherung ein. Sie übernimmt Ausgaben für Löhne, Gehälter und Mieten und ersetzt entgangene Gewinne. Auch Leistungen zur Wiederaufnahme des Betriebs sind in den meisten Policen enthalten. Doch Achtung: Ob eine Betriebsunterbrechungs- oder eine Betriebsausfall-Versicherung zum Tragen kommt, hängt von den Ursachen ab, die zum Betriebsstillstand geführt haben.
„Kann beispielsweise eine Ärztin ihre Einzelpraxis wegen einer langwierigen Erkrankung nicht fortführen oder fällt sie wegen eines Unfalls aus, ist sie mit einer Praxisausfall-Police, einer Variante der Betriebsausfallversicherung, geschützt“, erklärt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der Inter-Versicherung. „Leistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung fließen dagegen, wenn der Betrieb wegen Sachschäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser nicht fortgesetzt werden kann.“
Das passiert zum Beispiel oft, wenn wichtige Maschinen beschädigt werden. Deshalb lassen sich viele Maschinenbruchversicherungen durch einen Zusatzbaustein ergänzen, der vor Betriebsunterbrechungen (BU) aufgrund eines Maschinenschadens schützt. Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung Teil eines Basisvertrages, spricht man auch von der kleinen BU-Variante. Die mittlere und große Variante kommen dagegen als eigenständige Policen daher. Der Unterschied liegt vor allem in der Höhe der Deckungssumme und im Versicherungsumfang. Wir beraten Sie gerne, welche Form der BU-Versicherung speziell für Sie in Frage kommt.
Zuletzt sorgte die Corona-Pandemie in besonderem Maße dafür, dass sich viele Selbstständige an neue Situationen anpassen mussten. In der Gastronomie beispielsweise etablierten viele Betriebe einen Außer-Haus-Verkauf, um Kunden trotz Bewirtungsverbot in den Restaurants an sich zu binden.
Auch Handwerker kennen die Anforderung an Flexibilität und Anpassung an Kundenwünsche längst. Der Maler kümmert sich nicht nur um die Wände, sondern verlegt auch gleich den Fußboden oder errichtet eine Trockenbauwand. Und der Garten- und Landschaftsbauer gestaltet nicht nur Gärten oder Parks, sondern schippt im Winter den Schnee von den Gehwegen...
Wer sich als Unternehmer also nicht nur auf einen Bereich konzentriert, gehört versicherungstechnisch zu den Mischbetrieben. Das ist insbesondere in der Absicherung von Haftpflichtschäden von Bedeutung. Vor allem vor dem Hintergrund, dass bei handwerklichen Tätigkeiten oft ein erhöhtes Risiko für das Entstehen von Sach- und Personenschäden besteht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung, die eben nicht nur die Haupttätigkeit, sondern auch die Nebentätigkeiten abdeckt, ist für solche Betriebe existenziell. Beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist die eigene Risikoeinschätzung aber nicht immer ganz einfach.
Das Risiko der jeweiligen Tätigkeiten bildet die Grundlage für die Versicherungsprämie. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: Je gefahrvoller eine Tätigkeit eingestuft wird, auch wenn es eigentlich eine Nebentätigkeit ist, desto höher der Beitrag. Bei dem Dachdecker etwa, der neben Ziegeldächern auch Flachdächer bearbeitet, steigt die Gefahr bei der Arbeit mit offenem Feuer und Bitumen auf einem Flachdach. Es gibt allerdings Versicherer, die eine unterschiedliche Risikoverteilung berücksichtigen und eine Mischkalkulation anwenden. Das ist eine besonders faire Methode, die Ihnen bares Geld sparen kann. Andere Anbieter versichern branchenübliche Nebentätigkeiten auch, ohne dass sie eigens aufgeführt werden müssen.
Bei Personenschäden kommt die Betriebshaftpflichtversicherung etwa für Krankenhauskosten oder Schmerzensgeld auf, und bei Sachschäden werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten eines Dritten ersetzt. Zudem werden die sogenannten unechten Vermögensschäden übernommen – wenn durch einen Personen- oder Sachschaden also zusätzliche Kosten wie Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt ebenfalls ein, wenn bei der Arbeit an fremden Sachen ein Schaden entsteht, das sind die sogenannten Tätigkeitsschäden. Üblicherweise sind in dem Versicherungsschutz ebenfalls Subunternehmer eingeschlossen.
Auf Baustellen sind Betriebe aus zahlreichen Gewerken tätig. Seien es Maurer oder Maler, Fliesenleger, Verputzer, Installateure, Trocken- oder Gartenbauer – bei allen Unterschieden gilt eines für alle: Sie sollten Werkzeuge und Materialien über eine passende Inhaltsversicherung gegen Diebstahl und Feuer gut absichern. Der Hintergrund: Gerade hochwertiges Werkzeug und Maschinen stehen bei Dieben wegen ihrer Wertbeständigkeit hoch im Kurs. Als Unternehmer in der Baubranche sind Sie deshalb gut beraten, sich bei Gelegenheit etwas Zeit zu nehmen und über Ihren Versicherungsschutz nachzudenken.
„Ein Aspekt, auf den Unternehmer unbedingt achten sollten, betrifft die dauerhafte Lagerung von Materialien auf der Baustelle“, erklärt Kerstin Menck, Produktentwicklerin beim Versicherer rhion.digital. „Zwar enthalten viele Inhaltsversicherungen auch eine Außenversicherung für Material und Werkzeug außerhalb der eigenen Betriebsgebäude. Dieser Baustein greift normalerweise aber nur, wenn die Materialien sich lediglich vorübergehend am Bauort befinden.“
Bei der Suche nach einer guten Inhaltsversicherung sollten Unternehmer deshalb darauf achten, dass die Außenversicherung im Schadensfall auch dann leistet, wenn Arbeitsmaterial zum Zweck des Verbauens auf der Baustelle verbleibt, so Expertin Menck. Das könne etwa der Fall sein, wenn ein Bodenleger Laminat auf die Baustelle gebracht hat und dieses bei einem nächtlichen Feuer zerstört wird.
Außerdem empfehlen Fachleute einen Versicherungsbaustein, der Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial absichert, das sich ständig in einem Transportmittel befindet. Hier spricht man von einer Autoinhaltsversicherung. Schlossänderungskosten für gestohlene Schlüssel von Betriebsfahrzeugen und eine Garagenklausel sind weitere sinnvolle Bausteine.
Wichtig zu wissen: Als Versicherte müssen Sie bei der Lagerung von Materialien, Waren oder Werkzeugen auf der Baustelle spezielle Sicherungsanforderungen erfüllen, damit die Versicherung bei einem Schaden leistet. Welche Maßnahmen im Einzelnen ergriffen werden müssen, darüber sollten Sie sich vor Vertragsabschluss genau informieren. Gleiches gilt auch für die sogenannte Gebäudegebundenheit von versicherten Gegenständen. Im Normalfall leistet eine Außenversicherung nur, wenn Materialien in festen Gebäuden untergebracht sind. Optimalen Schutz bieten dagegen Policen, die auch dann greifen, wenn zum Beispiel Werkzeug lediglich in einem Baucontainer gelagert wird.
Die Einrichtung Ihres Betriebes oder Ihrer Praxis bilden den Grundstock Ihres Unternehmens. Zerstören ein Brand oder ein Wasserschaden teure Maschinen oder das Equipment im Büro, kann das die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Inhaltsversicherung schützt das Inventar.Die Inhaltsversicherung übernimmt für Ihren Handwerksbetrieb oder Ihre Arztpraxis die Kosten für:
Zu den häufigsten Schäden der Betriebseinrichtung zählen: Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser. Diese Ereignisse in einem Unternehmen gehören damit zum Standard einer Inhaltsversicherung. Aber es können auch weitere Gefahren eingeschlossen werden wie Überschwemmungen oder Überspannungsschäden.
Insbesondere drei Merkmale sind bei einer Inhaltsversicherung elementar. Das sind:
Die Versicherungsleistung der Neuwertentschädigung wird als „goldene Regel“ bezeichnet, wenn nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert einer Maschine erstattet wird. Das macht für Ihr Unternehmen einen erheblichen finanziellen Unterschied aus. Denn für den Zeitwert einer alten Maschine kann man sich in aller Regel keine neue Maschine anschaffen. Auch Kosten für Schäden am Gebäude selbst übernimmt die Inhaltsversicherung.
Bei einem Brand und seiner Löschung wird die Maschine in einem mittelständischen Produktionsbetrieb vollständig zerstört. Der Neuwert bei Wiederbeschaffung liegt bei 120.000 Euro. Für die alte Maschine beträgt der Zeitwert einem Gutachten zufolge noch 40.000 Euro. In Verträgen mit entsprechender Leistung müsste der Betrieb damit 80.000 Euro selbst aufbringen. Wurde hingegen im Versicherungsvertrag die „goldene Regel“ vereinbart, ist dieser Zeitwert unerheblich. Es werden 120.000 Euro für die neue Maschine gezahlt.
Um den vollen Versicherungsschutz zu genießen, muss der Versicherungsnehmer vor allem darauf achten, Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verursachen. Hier gibt es nur wenige Versicherer, die in diesen Fällen in einem bestimmten Deckungsrahmen leisten würden. Schäden allerdings, die durch Krieg, Sturmfluten, Tsunamis oder durch Kernenergie verursacht werden, sind in den meisten Tarifen komplett ausgeschlossen.
Für Selbstständige und Freiberufler gehören die Betriebshaftpflichtversicherung beziehungsweise die Berufshaftpflichtversicherung zu den elementaren Absicherungen. Denn Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, dass ein Schaden von seinem Verursacher ersetzt werden muss – stürzt ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen und verletzt sich dabei schwer, trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten.... [ mehr ]
Genauso selbstverständlich wie die Wohngebäude-Versicherung für jeden privaten Hausbesitzer ist, ist eine Betriebsgebäude-Versicherung für Sie als Unternehmer. Denn Feuer, Wasser und Sturm können erhebliche Schäden anrichten und sogar existenzbedrohend sein. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen. Mit einer Betriebsgebäude-Versicherung ist Ihre Betriebsstätte inklus... [ mehr ]
So ein Pech. Der ganze Tag lief für den Tiefbauunternehmer schon schlecht: Erst hatte er verschlafen, dann sprang sein Firmenwagen nicht an – und nun das. Auf der Baustelle hat einer seiner Mitarbeiter mit dem Minibagger ein Glasfaserkabel beschädigt und damit das regionale Telefonnetz lahmgelegt. Der Schreinermeister dagegen weiß gar nicht, wie das passieren konnte. Wie oft hatte er bereits als G... [ mehr ]
Die Einrichtung Ihres Betriebes oder Ihrer Praxis bilden den Grundstock Ihres Unternehmens. Zerstören ein Brand oder ein Wasserschaden teure Maschinen oder das Equipment im Büro, kann das die Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Inhaltsversicherung schützt das Inventar. Die Inhaltsversicherung übernimmt für Ihren Handwerksbetrieb oder Ihre Arztpraxis die Kosten für: Reparaturen Wiederbesch... [ mehr ]
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