Genauso selbstverständlich wie die Wohngebäude-Versicherung für jeden privaten Hausbesitzer ist, ist eine Betriebsgebäude-Versicherung für Sie als Unternehmer. Denn Feuer, Wasser und Sturm können erhebliche Schäden anrichten und sogar existenzbedrohend sein. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen.
Mit einer Betriebsgebäude-Versicherung ist Ihre Betriebsstätte inklusive verschiedener Einbauten versichert. Dazu gehören beispielsweise Heizungs- und Sanitäranlagen. Darüber hinaus sind in der Regel auch Zubehör und Grundstücksbestandteile wie Einfriedungen, Gas- und Öltanks oder Überdachungen mitversichert.
Die „klassische“ Betriebsgebäude-Versicherung beinhaltet die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (z. B. Rohrbruch) Sturm und Hagel. Daneben können Sie auch noch sogenannte Elementargefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen, Rückstau oder ausufernde Gewässer mit in den Versicherungsschutz einschließen. Gegen diese Risiken sind dann auch Schäden an Verglasungen versichert. Über eine gesonderte Glasversicherung besteht zusätzlich Schutz für Bruchschäden aller Art, verursacht etwa durch spielende Kinder, Vandalismus oder Unachtsamkeit. Die Prämie der Glasversicherung ist eher gering, sie lohnt sich inbesondere bei Gebäuden mit vielen beziehungsweise großen Scheiben.
Tipp: Sofern gewünscht, können Sie den Versicherungsschutz bei einigen Anbietern auch um unbenannte Gefahren erweitern. Solch eine Allgefahrenversicherung bietet Schutz gegen Schäden, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten. Zum Beispiel wenn ein morscher Baum auf Ihr Gebäude stürzt oder ein Marder die Dämmung beschädigt.
Die Höhe der Prämie einer gewerblichen Gebäudeversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. An erster Stelle ist hier der Wert des Firmengebäudes zu nennen. Wichtig sind aber auch die Art der gewerblichen Nutzung, die versicherten Risiken sowie der Standort. Wichtig: Die Versicherungssumme sollte immer dem ortsüblichen Neubauwert des Betriebsgebäudes entsprechen.
Bei einer Beschädigung des Betriebsgebäudes übernimmt Ihr Versicherer die notwendigen Reparaturkosten und nach einem Totalschaden die Wiederherstellungskosten des Gebäudes sowie die Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten, die insbesondere nach einem Brandschaden oft erheblich sein können.
Doch Achtung: Wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass der ortsübliche Neubauwert höher ist als die Versicherungssumme, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung die entstandenen Kosten in der Regel nur anteilig übernimmt. Für den Rest müssen Sie als Eigentümer selbst aufkommen. Sie sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob die Höhe der Versicherungssumme noch mit dem tatsächlichen Neuwert der versicherten Gebäude übereinstimmt. Tipp: Gewährt Ihr Versicherer Unterversicherungsverzicht (UVV), werden Schäden auch bei einer vorliegenden Unterversicherung in der Regel in voller Höhe durch den Versicherer ersetzt, begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Wichtig zu wissen: Nicht versichert in der Betriebsgebäudeversicherung sind Schäden, die an beweglichem Mobiliar, wie zum Beispiel Schreibtischen, Stühlen oder technischem Mobiliar entstanden sind. Um sich hier abzusichern, brauchen Sie zusätzlich eine Betriebsinhaltsversicherung.