Selbstständige und Freiberufler sind in ihrem Berufsalltag gänzlich anderen Risiken ausgesetzt als Angestellte. Neben dem Management eines Unternehmens, das sich grundlegend von der Arbeit eines Mitarbeiters unterscheidet, zeigt sich das vor allem, wenn es um die Gesundheit geht.
Im Gegensatz zu einem Angestellten, der in der Regel darauf vertrauen kann, dass sein Arbeitgeber auch bei einer längeren Krankheit bis zur Dauer von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen den Lohn in voller Höher weiterzahlt, fehlt einem Unternehmer dieses Sicherheitsnetz. Ein Angestellter kann außerdem nach der Lohnfortzahlung auf eine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, nämlich das Krankengeld, setzen. Das ist in der Regel gut 20 Prozent niedriger als das Nettoeinkommen.
Auch auf diese Option kann ein Unternehmer nicht bauen. Er muss sein Einkommen im Krankheitsfall selbst stemmen. Entweder hat er für diesen Fall entsprechende Rücklagen gebildet oder er sichert sich privat mit einer Krankentagegeld-Versicherung ab. Je nach Vereinbarung im Vertrag wählt der Versicherungsnehmer dabei den Beginn der Auszahlung mit Feststellen der Arbeitsunfähigkeit. Diese sogenannte Karenzzeit kann wenige Tage betragen oder mehrere Monate.
Wann die Auszahlung starten soll, lässt sich nicht pauschalisieren. Das hängt davon ab, wie lange der Versicherte auf sein Einkommen verzichten kann. Gegebenenfalls muss der eine oder andere eine höhere Prämie für die Absicherung in Kauf nehmen, kann dafür jedoch früher mit einer Leistung aus der Krankentagegeldversicherung rechnen.
Wie hoch nun das Krankentagegeld gewählt wird, entscheidet sich danach, wie hoch das durchschnittliche Nettoeinkommen des Versicherten in den vergangenen zwölf Monaten war. Ebenfalls berücksichtigt werden sollte, ob das volle Nettoeinkommen abgesichert werden soll oder ob 80 oder 90 Prozent davon ausreichen. Sollte sich das Einkommen während der Versicherungszeit verändern, kann das angepasst werden.
Das ist insbesondere dann wichtig, wenn das Einkommen sinkt. In diesem Fall kann die Leistung geringer gewählt werden – damit wird die Prämie günstiger. Soll die Zahlung im Krankheitsfall dagegen erhöht werden, geht damit in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung einher. Diese Möglichkeit sollte daher bereits bei Vertragsabschluss bedacht werden.
Die Höhe der Prämie wird in erster Linie von der Höhe der Leistung im Krankheitsfall bestimmt sowie vom Auszahlungsbeginn. Zudem spielen das Alter und der Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss eine entscheidende Rolle. Liegen Vorerkrankungen vor, können die Versicherer Risikozuschläge vereinbaren. Sollte diese Erkrankung jedoch im Laufe der Versicherungszeit ausheilen, kann der Versicherte beantragen, den Risikozuschlag aufzuheben.
Sobald der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, sollte der Versicherer informiert werden. Wie diese Frist konkret ausgestaltet ist, steht in den Vertragsbedingungen. Jedoch gilt: lieber zu früh melden als zu spät. Denn rückwirkend erkennen Versicherer die Meldung in der Regel nicht an. Die Karenzzeit fängt an dem Tag an, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgestellt hat.
Auch für Angestellte, sowohl für diejenigen, die in der gesetzlichen, aber um so mehr für diejenigen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, kann sich die Krankentagegeldversicherung lohnen. Für Angestellte besteht jedoch gegenüber Unternehmern der Unterschied, dass sie den Auszahlungsbeginn nicht frei wählen können.
Denn sie dürfen nicht weiter Gehalt beziehen und gleichzeitig Krankentagegeld erhalten. Nach den 42 Tagen der Lohnfortzahlung können sie also ab dem 43. Tag Krankentagegeld zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse bekommen. Manche Arbeitgeber zahlen sogar deutlich länger im Krankheitsfall das Gehalt weiter. Dann kann die Krankentagegeld-Versicherung erst ab dem Zeitpunkt einspringen, wenn kein Anspruch mehr auf Gehalt oder Lohn besteht.
Viele privat versicherte Arbeitnehmer schließen das Krankentagegeld zusammen mit ihrer Krankenversicherung ab. Das ist aber kein Muss. Sie können sich auch bei einem anderen Krankentagegeld-Anbieter versichern, der bessere Bedingungen bietet.