Zu teuer, im Alter unbezahlbar, überflüssig – die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) sind so alt wie das duale System selber. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Hier finden Sie Antworten auf die fünf häufigsten Vorurteile.
Fakt ist: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.
Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln lassen wollen. Vielfach werden dabei bereits Kosten für neue Behandlungsmethoden übernommen, die in der GKV noch gar nicht vorgesehen sind. Privatversicherte profitieren in der Regel außerdem von höheren Zahnleistungen oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Ein weiterer Vorteil: Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben die ganze Zeit über gleich und können nicht eingeschränkt werden. Die Beiträge richten sich unter anderem nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und dem gewählten Tarif. Durch die Wahl eines Selbstbehalts (Selbstbeteiligung) lassen sich die monatlichen Kosten reduzieren.
Fakt ist: Es ist zwar richtig, dass viele PKV-Anbieter für 2022 eine Beitragserhöhung angekündigt haben. Im Schnitt sollen die Kosten um 4,1 Prozent steigen. Im Beitragsvergleich mit der GKV schneidet die PKV jedoch nach wie vor sehr gut ab. Laut PKV-Spitzenverband lagen die Beitragseinnahmen in der PKV zwischen 2012 und 2022 je Versichertem bei durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr. In der GKV liegt der Wert bei 3,3 Prozent.
Anders als vielfach angenommen, dürfen Versicherer die PKV-Beiträge auch nicht nach Gutdünken erhöhen. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen. Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Prozentsatz von maximal 10 Prozent. In manchen Tarifen ist vertraglich ein niedrigerer Schwellenwert vereinbart. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder.
Jede Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, ist von den steigenden Gesundheitskosten betroffen und muss früher oder später ihre Beiträge anpassen. Man spricht von einer medizinischen Inflation: Die Lebenserwartung der Menschen steigt beständig. Hinzu kommen die immer besseren Behandlungsmöglichkeiten. Die medizinische Inflation beträgt inzwischen etwa 5 bis 6 Prozent pro Jahr. Die Beitragssteigerungen in der PKV liegen jedoch häufig darunter.
Fakt ist: Die PKV wird nicht teurer, weil der Versicherungsnehmer älter wird. Vielmehr ist das bereits in den heutigen Beiträgen einkalkuliert. Alle, die ab dem Jahr 2000 in die PKV gekommen sind, zahlen einen sogenannten gesetzlichen Zuschlag, dessen angesparte Summe ihnen im Alter wieder zugute kommt und ihre Beiträge dämpft. Dieser Zuschlag verteuert den jeweiligen Monatsbeitrag zunächst um 10 Prozent. Ab dem 60. Lebensjahr muss der Zuschlag nicht länger gezahlt werden, dann verringert sich automatisch der Monatsbeitrag entsprechend. Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt.
Mit Renteneintritt entfallen außerdem die Beiträge für das Krankentagegeld, die für viele Versicherte einen größeren Teil des Monatsbeitrags ausmachen. Im Fall der Fälle ist es zudem möglich, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen.
Fakt ist: Eine beitragsfreie Familienversicherung wie es sie in der GKV gibt, sehen die Tarife der privaten Anbieter nicht vor. Dennoch kann dieses Vorurteil entkräftet werden. Denn zum einen bietet die PKV Kindern ebenfalls mehr Leistungen an als sie in der gesetzlichen Absicherung vorhanden sind. Zum anderen gibt es zunehmend Tarife mit Leistungsbausteinen für die Familie, wie Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Zudem erhalten Beamte für die Absicherung ihrer Sprösslinge ebenfalls eine Beihilfe ihres Dienstherrn. Hinzu kommt: Auch in der GKV muss sich eine Ehepartner selbst versichern, sobald er mehr als geringfügig beschäftigt ist.
Fakt ist: Das stimmt nicht in jedem Fall. Allerdings ist ein häufiger Wechsel zwischen den Systemen nicht so einfach und auch nicht gewollt. Es soll so unterbunden werden, dass beispielsweise junge Menschen von den umfangreicheren Leistungen der PKV zu günstigeren Konditionen profitieren und später, wenn sie älter und meist kränker sind und höhere Kosten verursachen, die Solidargemeinschaft der GKV belasten. Ein Wechsel für Menschen ab 55 Jahren ist daher tatsächlich nahezu unmöglich.
Sobald jedoch ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350 Euro für 2022) liegt, kann ein Beschäftigter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Angestellter nicht mehr Voll-, sondern Teilzeit arbeitet.