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Fördermittelberatung Leipzig - Fördermittel und Zuschüsse für Gründer
 
Vom Arbeitsamt, IHK, Jobcenter, Bund und Ländern werden für Existenzgründer Fördermittel und Zuschüsse sowie auch Beratungsleistungen angeboten. Welche Fördermittel und Zuschüsse für Ihre Unternehmensgründung in Frage kommen und wie Sie selbige richtig beantragen, erfahren Sie bei unserer Fördermittelberatung Leipzig.

Zuschüsse zu Beratungen

Die Beratung von Existenzgründern stellt einen Bereich der Unternehmensberatung dar und erfordert neben einer entsprechenden Ausbildung auch einiges an Erfahrung in diesem Bereich.

Da Gründungen, welche durch einen Berater betreut werden, in ihrer jeweiligen Entwicklung stabiler verlaufen, gibt es für die Beratung eine Reihe von Fördermitteln.

  • 100%ige Coachingförderung mittels AVGS (von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter)
  • Coachingförderung der über die BAFA (je nach Region die Beratung mit bis zu 80% Zuschuss)
  • Zuschüsse auf Landesebene (50-90 Prozent durch die jeweiligen regionalen Förderbanken)

Zuschüsse zur Finanzierung des Lebensunterhaltes

  • Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wird in 2 Phasen gegliedert. Die erste Phase dauert 6 Monate, die zweite Phase 9 Monate.

In der ersten Phase (Dauer 6 Monate) wird dem Gründer monatlich ein Zuschuss in Höhe von dem vorher berechneten ALG 1, zzgl. 300 Euro gezahlt. 

Die zweite Phase (Dauer 9 Monate) muss erneut beantragt werden, d.h. es wird nicht nach gewähren des Gründungszuschuss automatisch bezahlt. In der zweiten Phase des Gründungszuschusses werden 300 Euro gezahlt.

  • Einstiegsgeld

Einstiegsgeld kann jeder Gründungswillige beantragen, wenn er Bezieher von ALG 2 ist und eine Gründung als Haupterwerb anstrebt. Es wird für maximal 24 Monate gewährt, die Höhe ist der Regelbezug zgl. 50% des Regelbezugs.

Kredite und Darlehen

Neben den Banken haben sich vor allem die regionalen Förderbanken sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Finanzierung von Existenzgründern zur Aufgabe gemacht. Somit sollte man sich über über die jeweiligen Landesprogramme informieren lassen. Dies muss unbedingt im Vorfeld passieren, auch wenn die tatsächliche Gründung noch nicht fixiert ist. Achten Sie hier besonders auch auf den Bereich der Antragsbedingungen. Die meisten Fördermittel müssen mit einem gewissen Abstand zur Gründung beantragt und bewilligt werden, andere verfügen über die Möglichkeit eines vorfristigen Maßnahmenbeginns.

weitere Förderungen

  • Programme zur Weiterbildungsförderung
  • Programme zur Einführung bzw. Entwicklung innovativer Produkte
  • Investitionszuschüsse

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