Für all jene, die bald ihr Bauvorhaben starten wollen, gehört auch die Absicherung des Bauprojekts dazu. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit für Menschen und Gegenstände. Ebenso sollte der Wert eines fortschreitenden Baus abgesichert werden. Denn bei aller Planung und Vorbereitung ist der Bau eines Hauses mit ganz unterschiedlichen Risiken verbunden.
Häufig unterschätzt der Bauherr dabei die Auswirkung eines Schadens am Bauvorhaben oder eine vollständige Zerstörung auf der Baustelle, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Wütet etwa ein Sturm und beschädigt dabei den halbfertigen Dachstuhl oder überfluten starke Regenfälle den frisch gebauten Keller des Rohbaus, liegt höhere Gewalt vor. Für den Schaden tritt kein Bauunternehmen ein.
Sturm- und Wasserschäden durch Unwetter
Genau für diese Ereignisse gibt es Versicherungsschutz in Form einer Bauleistungsversicherung. Sie springt in diesen und vielen weiteren Fällen ein. Dazu zählen neben Sturm- und Hochwasserschäden auch die Mitversicherung von Graffiti-Verschmutzungen sowie die Mitversicherung der Transportwege und Lagerplätze. Diebstahl von bereits verbauten Sachen ist ebenfalls inklusive.
Auch die jetzt immer häufiger genutzten Photovoltaikanlagen können zum Beispiel bei einem Sturm bereits vor dem Bezug eines Hauses beschädigt werden. Sie können ebenfalls über eine Bauleistungsversicherung versichert werden. Auch wenn die Arbeit infolge des Schadens für einige Monate ruhen muss, sichern einige Produkte diese Arbeitsunterbrechungen ab. Eigenleistungen des Bauherrn werden oftmals ebenfalls berücksichtigt.
Zu den versicherten Bauleistungen zählen neben den Lieferungen und Leistungen für das gesamte Bauvorhaben (Gebäude und Nebengebäude, Carports, Garagen) einschließlich dazugehöriger Außenanlagen (ausgenommen Pflanzen):
Schäden am Altbau durch Ganz- oder Teileinsturz und/oder Sachschäden können bei Bedarf und gegen Zuschlag eingeschlossen werden.
In der Regel schließt für die selbst genutzte Immobilie die private Haftpflichtversicherung das erworbene Grundstück ein. Für die Zeit des Hausbaus muss jedoch eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung her. Sie tritt für Schäden während der Bauphase ein.
Denn die Einflüsse, die den Rohbau selbst beschädigen oder zerstören können, verursachen möglicherweise auch Schäden bei anderen Personen oder an deren Gegenständen – wenn etwa das durch den Sturm umgestürzte Gerüst das geparkte Auto trifft. Der Grundstückseigentümer steht dann in der Pflicht, für die finanziellen Folgen geradezustehen.
Daher gehört laut Verbraucherschützern die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu einem Hausbau unbedingt dazu. Der Bauherr kann belangt werden, sobald der Grundstückskauf abgeschlossen ist. Denn auch wenn er Unternehmen mit den Tätigkeiten beauftragt, trägt er eine Verantwortung. Diesen Aspekt würden viele Häuslebauer unterschätzen, so die Verbraucherschützer.
Um beim Hausbau Kosten zu senken, packen die Bauherren oft selbst mit an. Drei Viertel der in einer repräsentativen Umfrage des Baufinanzierungsportals Interhyp Befragten gaben das an. Insbesondere Eigenleistungen wie Tapezieren (55 Prozent) und Fußboden verlegen (46 Prozent) gehören dazu. Aber auch viele andere Arbeiten erledigen Bauherren selbst – oder mit Helfern.
Wer in Eigenregie mit Bekannten und Freunden das eine oder andere selbst baut, muss diese Tätigkeiten als „nichtgewerbsmäßige Bauarbeiten“ bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Denn wenn den Helfern auf der Baustelle etwas pasiert, sind sie darüber abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hilfe unentgeltlich stattfindet oder nicht. Die Höhe des Beitrags legt die Berufsgenossenschaft anhand der Arbeitsstunden und eines fiktiven Stundenlohns fest. Daneben können Bauherren für ihre Bauhelfer noch eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.
Bei der Finanzierung ist oftmals neben dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beziehungsweise einer Feuerrohbauversicherung der Nachweis über eine Risikolebensversicherung Bedingung. Die Bauherren sichern damit die Höhe des Darlehens ab, wenn etwa dem Hauptverdiener etwas zustößt. Manche Kreditinstitute legen zudem nahe, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Dabei sollte die Höhe der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung, in diesem Fall auch als Restschuldversicherung bezeichnet, so gewählt werden, dass mindestens das Darlehen getilgt werden kann. Auch das Brutto-Jahreseinkommen kann als Grundlage zum Festlegen der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung dienen. So empfehlen Verbraucherschützer Familien und Alleinerziehenden mit kleinen Kindern das Fünffache, Familien mit größeren Kindern und kinderlosen Paaren das Dreifache des Jahreseinkommens.