Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung: Optionstarife – die Eintrittskarte in die private Krankenversicherung

Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung: Optionstarife – die Eintrittskarte in die private Krankenversicherung

Sich bereits heute die Bedingungen für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sichern – diese Möglichkeit bietet ein sogenannter Optionstarif. Für wenige Euro im Monat können so zum Beispiel Berufsstarter oder Medizinstudenten, für die heute schon feststeht, dass sie nach der Facharztausbildung privat krankenversichert sein wollen, die „Eintrittskarte“ in die PKV lösen.

Dasselbe gilt für Selbständige, die womöglich erst am Beginn ihrer Karriere stehen und noch freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, oder junge Angestellte, die absehbar die Verdienstgrenze von derzeit 64.350 Euro brutto pro Jahr überschreiten und sich dann privat krankenversichern können.

Aufnahmegarantie für eine private Krankenversicherung

Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, können Optionstarife der privaten Krankenversicherer eine gute Wahl für Sie sein. Bei Abschluss eines solchen Vertrags machen Sie einmalig eine Gesundheitsprüfung, deren Ergebnis dann „eingefroren“ wird. Das heißt, sobald Sie später in die PKV oder einen privaten Krankenzusatztarif wechseln, müssen sie dafür keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Das gilt auch dann, wenn die Option erst Jahre später in Anspruch genommen wird.

Würden Sie wartenund Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich, müssten sie gegebenenfalls lebenslang einen höheren Beitrag bezahlen oder könnten gar keine private Krankenversicherung mehr abschließen.

Optionstarife bieten keinen Versicherungsschutz

Grundsätzlich haben die meisten Krankenversicherer solche Optionstarife in ihrem Portfolio. Wie konkret jedoch zum Beispiel Zugangsvoraussetzungen, Termine oder Fristen ausgestaltet sind, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Manchmal ist die Laufzeit der Optionstarife begrenzt und gilt nur für eine bestimmte Zahl an Versicherungs- oder Kalenderjahren. In der Regel ist auch ein Maximalalter (zum Beispiel 45 oder 50 Jahre) vorgesehen, bis zu dem die Option ausgeübt werden kann. Einige Versicherer bieten auch Optionstarife für den Wechsel zu Tarifen im eigenen Haus mit besseren Leistungen an.

Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Optionstarif keinen Versicherungsschutz gewährt. Er stellt nur die Möglichkeit dar, zu heutigen Bedingungen später mal eine private Krankenvoll- oder -zusatzversicherung abschließen zu können.

Im vergangenen Jahr sind übrigens mehr Menschen von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private gewechselt als umgekehrt, zum vierten Mal in Folge, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) mitteilt. Die Versicherer zeigen sich zufrieden, denn „die private Krankenversicherung ist auch 2021 deutlich gewachsen“, sagt der Vorsitzende des PKV-Verbands Ralf Kantak.



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