So ein Pech. Der ganze Tag lief für den Tiefbauunternehmer schon schlecht: Erst hatte er verschlafen, dann sprang sein Firmenwagen nicht an – und nun das. Auf der Baustelle hat einer seiner Mitarbeiter mit dem Minibagger ein Glasfaserkabel beschädigt und damit das regionale Telefonnetz lahmgelegt.
Der Schreinermeister dagegen weiß gar nicht, wie das passieren konnte. Wie oft hatte er bereits als Geselle und später als Handwerksmeister Treppen und dazu Treppengeländer gebaut? Doch irgendwo musste ihm diesmal ein entscheidender Fehler unterlaufen sein. Denn das Geländer löst sich an einer Stelle und seine Kundin stürzt. Glück im Unglück: Das Bein ist zwar gebrochen, doch es ist ein glatter, gut verheilender Bruch. Das hätte auch anders ausgehen können.
Ob ein Sachschaden, wie das erste Beispiel zeigt, oder ein Personenschaden, wie er dem Schreiner geschehen ist, – eine Betriebshaftpflichtversicherung stellt, ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung für Privatpersonen, einen unverzichtbaren Schutz für alle Freiberufler und Selbstständige dar. Denn für Schäden, die einem Dritten durch das Unternehmen entstehen, haftet der Betrieb in unbegrenzter Höhe. Die finanziellen Folgen können im Extremfall existenzielle Auswirkungen haben und bis hin zur Insolvenz führen.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind alle Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Diese sogenannte Deckungssumme sollte so hoch gewählt werden, dass selbst der höchstmögliche Schaden damit abgegolten werden kann. In der Regel werden hier drei, fünf oder zehn Millionen Euro versichert.
Alle Mitarbeiter sind in der Police eingeschlossen, solange sie für das Unternehmen beruflich tätig sind. Üblicherweise umfasst der Schutz auch eine klassische Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung. Auch der Schlüsselverlust, der insbesondere bei Hausmeister- und Reinigungsservices eine große Rolle spielt, ist in der Regel integriert. Ist das nicht der Fall, sollte man diese Leistung auf jeden Fall mit in die Police aufnehmen.
Die Betriebshaftpflicht kommt im Schadenfall auch für sogenannte unechte Vermögensschäden auf, also für Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden. Dazu zählen vor allem Verdienstausfallzahlungen. Muss zum Beispiel die Kundin des Schreiners aus dem obigen Beispiel einen wichtigen Auftrag abgeben und entgeht ihr dadurch Umsatz, kann sie das bei dem Schreiner geltend machen. Dieser wiederum informiert seinen Versicherer über die Forderung.
Auch echte Vermögensschäden können in der Betriebshaftpflicht mitversichert sein, allerdings schränken Ausschlüsse – wie zum Beispiel für beratende Tätigkeiten – diesen Schutz stark ein, so dass hier eine spezielle Absicherung über eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll sein kann.
Wichtig zu wissen: Unechte Vermögensschäden bezeichnen grundsätzlich finanzielle Schäden, die als Folge eines bereits vorher eingetretenen Sach- oder Personenschadens eintreten. Ein echter Vermögensschaden ist dagegen ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch einen Fehler wie eine falsche Beratung entsteht. Es geht hier also weder ein Sach- noch ein Personenschaden voraus.
Eine Haftpflichtversicherung agiert auch immer wie eine Rechtsschutzversicherung. Denn gestellte Ansprüche werden zunächst geprüft, bevor sie reguliert werden. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – notfalls auch vor Gericht. Diese Kosten übernimmt der Versicherer.
Wie viel die Betriebshaftpflichtversicherung das Unternehmen letztlich kostet, hängt vor allem vom versicherten Risiko ab. Bei Handwerkern ist das Risiko für Sach- und teure Personenschäden in der Regel höher als bei einem reinen Bürobetrieb. Ferner entscheidet die Größe des Unternehmens wie hoch die Prämie ist.