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Subunternehmen

Subunternehmen
im Baugewerbe


Wie die Beschäftigung gut gelingt

Im Baugewerbe ist die Beauftragung von Subunternehmen gängige Praxis. Die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken ist oft unumgänglich. Daher ist es essenziell, sich über die Risiken und rechtlichen Aspekte im Klaren zu sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


Was versteht man unter einem Subunternehmen?

Ein Subunternehmen ist ein fremdes, eigenständiges Unternehmen, das ein Vertragsverhältnis mit dem gewerbetreibenden Auftragnehmer eingeht und für diesen in eigener Verantwortung eine Werkleistung erbringt. Diese wiederum schuldet der Auftragnehmer der Auftraggeberin. 


Veranschaulicht bedeutet dies, dass beispielsweise ein Badsanierer (= Auftragnehmer) einen Elektroinstallateur (= Subunternehmer) für die elektronischen Teilarbeiten des Auftrags engagieren würde, den er von einer Hausbesitzerin (=Auftraggeberin) erhalten hat. 


Ein Plus an Verantwortung: Das gehört in jedem Fall dazu

Wenn die Beauftragung von Subunternehmen gut organisiert ist, vereinfacht sie vieles. In jedem Fall ist sie jedoch mit einem Zuwachs an Verantwortung verbunden. Diese Aspekte liegen im Verantwortungsbereich des Gewerbetreibenden und müssen im Blick behalten werden:

  • Qualitätskontrolle:
    Der Gewerbetreibende muss sicherstellen, dass der Subunternehmer die Arbeiten nach den gewünschten Standards ausführt. Dies erfordert kontinuierliche Überwachung und Kommunikation.
  • Terminmanagement:
    Verzögerungen durch Subunternehmen können den gesamten Baufortschritt beeinträchtigen. Es muss von beiden Seiten sichergestellt sein, dass zugesagte Termine eingehalten werden können. 
  • Arbeitssicherheit:
    Für Arbeitsschutz und -sicherheit ist der Arbeitgeber – in diesem Fall der auftraggebende Gewerbebetrieb verantwortlich. Er muss dafür Sorge tragen, dass der Subunternehmer in einem sicheren Einsatzbereich tätig sein kann.
  • Haftung:
    Gegenüber seinem Auftraggeber haftet der Gewerbetreibende für das Fehlverhalten des von ihm engagierten Subunternehmers, als ob es sein eigenes Verschulden wäre. Das bedeutet, er haftet im Rahmen eines Vertrages in der Regel uneingeschränkt und ohne Exkulpationsmöglichkeit für seinen Subunternehmer.

Exkurs: Exkulpation


Unter der Exkulpation versteht man in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person. Für Unternehmen ist es schwer, sich aus der Haftung für durch Subunternehmen entstandene Schäden zu entziehen. 
Verschiedene Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regeln Verantwortlichkeiten und die Haftung:

§ 278 BGB: Demnach hat ein Unternehmen das schuldhafte Verhalten eines Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 

§ 831 BGB: Dieser Paragraph regelt die Schadenersatzpflicht, die ein Unternehmen für das Subunternehmen in Ausführung seiner Tätigkeit hat.

Bedenken Sie: Da ein Auftraggeber oft gar nicht weiß, dass der Gewerbetreibende für Teilarbeiten auf Subunternehmen zugreift, wird er sich bei Schadenersatzansprüchen immer zu allererst an seinen Vertragspartner wenden. Dieser ist gut beraten, wenn er sich deshalb bestmöglich gegen Haftungsansprüche absichert.

 


Wie können sich Gewerbetreibende bei der Beauftragung von Subunternehmen bestmöglich absichern?

Folgende Punkte helfen, wenn Teilgewerke an Subunternehmen vergeben werden. Sie beugen Eskalationen vor, sorgen für möglichst reibungslose Abläufe und geben Sicherheit, wenn doch einmal etwas schiefgeht:

  • Sorgfältige Auswahl:
    Es sollten nur Subunternehmer mit nachweislich guter Leistung und Zuverlässigkeit beauftragt werden. Hierzu gehört eine Hintergrundüberprüfung der finanziellen Stabilität genauso wie die Bewertung angegebener Referenzen.
  • Detaillierte Verträge:
    Klare und umfassende Verträge, die alle relevanten Aspekte der Zusammenarbeit regeln, sind unerlässlich. Dazu gehören genaue Leistungsbeschreibungen, Fristen und Vergütungsmodalitäten.
    Tipp: Die Industrie- und Handelskammern bieten gute Musterverträge!
  • Regelmäßige Kontrollen:
    Kontinuierliche Überwachung der Arbeiten und regelmäßige Qualitätskontrollen helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen.
  • Kommunikation:
    Offene und regelmäßige Kommunikation mit dem Subunternehmer ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und den Fortschritt zu überwachen.
  • Guter Versicherungsschutz:
    Subunternehmer zählen in einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu den mitversicherten Personen. Deshalb sollte ein guter Gewerbeschutz in jedem Fall die Beauftragung fremder Unternehmen einschließen. Es sollte sichergestellt sein, dass die extern vergebenen Leistungen auch solche sein dürfen, die über den Tätigkeitsbereich des Gewerbebetriebes hinausgehen. 
    Als Beispiel: Ein Badsanierer sollte die Elektroinstallation an Subunternehmer vergeben können. Diese sollten im Versicherungsschutz inbegriffen sein.

Vorsorgen mit dem passenden Haftpflichtschutz

Gewerbetreibende müssen – wie oben beschrieben – viele Aspekte für eine gelungene Zusammenarbeit mit Subunternehmern berücksichtigen. 
Gut beraten sind sie in jedem Fall mit einem passenden Versicherungsschutz: 
 

Der Versicherer rhion.digital bietet Gewerbetreibenden eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflichtversicherung, 

  • die die Beauftragung fremder Unternehmen (Subunternehmer) auch über das versicherte Risiko hinaus umfasst. 
  • die als Zusatz mit ihrer Komfort-Deckung sogar auch Schäden am Gewerk des Subunternehmers bis zu 100.000 Euro abdeckt. Der bereits beispielhaft aufgeführte Badsanierer hat mit dieser Deckung also ebenfalls Versicherungsschutz, wenn er bei nachfolgenden Bohrarbeiten versehentlich ein durch das Subunternehmen verlegtes Elektrokabel beschädigt. 

Einzige Voraussetzungen, damit der Schutz für diese attraktive Zusatzleistung greift: 

  • Das beschädigte Gewerk oder die beschädigte Sache muss vor Schadeneintritt fehlerfrei erstellt und bereits abgenommen worden sein.
  • Zwischen geschädigtem Subunternehmer und Auftraggeber darf keine wirtschaftliche, personelle, rechtliche oder finanzielle Verflechtung bestehen.

Fragen rund um einen soliden Gewerbeschutz beantworten wir Ihnen gern!

Gemeinsam besprechen wir die Details Ihres individuellen Versicherungsschutzes.


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Thomas Neumann

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