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Sei es ein Feuer, seien es Sturmschäden oder die Erkrankung unverzichtbarer Mitarbeiter – Ursachen für einen Stillstand des Betriebs gibt es viele. Nur die Folgen sind immer dieselben: Nicht gedeckte Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Mieten und Zinsverpflichtungen können vor allem kleine und mittlere Unternehmen – je nach Dauer der Zwangspause – bis in den Ruin treiben. Schon bei angenommenen Personalkosten von 50.000 Euro im Monat und Verbindlichkeiten, die mit 30.000 Euro monatlich zu Buche schlagen, entsteht eine Jahreslücke von 960.000 Euro.
In einem solchen Fall springt die Betriebsunterbrechungs- oder die Betriebsausfallversicherung ein. Sie übernimmt Ausgaben für Löhne, Gehälter und Mieten und ersetzt entgangene Gewinne. Auch Leistungen zur Wiederaufnahme des Betriebs sind in den meisten Policen enthalten. Doch Achtung: Ob eine Betriebsunterbrechungs- oder eine Betriebsausfall-Versicherung zum Tragen kommt, hängt von den Ursachen ab, die zum Betriebsstillstand geführt haben.
„Kann beispielsweise eine Ärztin ihre Einzelpraxis wegen einer langwierigen Erkrankung nicht fortführen oder fällt sie wegen eines Unfalls aus, ist sie mit einer Praxisausfall-Police, einer Variante der Betriebsausfallversicherung, geschützt“, erklärt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der Inter-Versicherung. „Leistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung fließen dagegen, wenn der Betrieb wegen Sachschäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser nicht fortgesetzt werden kann.“
Das passiert zum Beispiel oft, wenn wichtige Maschinen beschädigt werden. Deshalb lassen sich viele Maschinenbruchversicherungen durch einen Zusatzbaustein ergänzen, der vor Betriebsunterbrechungen (BU) aufgrund eines Maschinenschadens schützt. Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung Teil eines Basisvertrages, spricht man auch von der kleinen BU-Variante. Die mittlere und große Variante kommen dagegen als eigenständige Policen daher. Der Unterschied liegt vor allem in der Höhe der Deckungssumme und im Versicherungsumfang. Wir beraten Sie gerne, welche Form der BU-Versicherung speziell für Sie in Frage kommt.
Erfahren Sie von uns, wie die Betriebsunterbrechungsversicherung vor ruinösen Belastungen schützt.
Betriebliche Altersversorgung (bAV) bindet Mitarbeiter ans Unternehmen und hilft im Wettbewerb um die besten Fachkräfte – so weit, so bekannt. Doch welcher der fünf sogenannten „Durchführungswege“ ist der optimale? Wegen ihrer einfachen Umsetzbarkeit und hohen Flexibilität ist die Direktversicherung eine der am häufigsten praktizierten bAV-Varianten. Gerade was die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anlageform angeht, hat sich in letzter Zeit einiges getan.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Beschäftigten einen Vorsorgevertrag mit einem Versicherer ab, in der Regel eine Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung. Die Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Auf diese sogenannte Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, diesen Beitrag um mindestens 15 Prozent aufzustocken, sofern und soweit Sie dadurch Sozialabgaben sparen (also für Mitarbeiter ganz oder teilweise unter der Beitragsbemessungsgrenze). Es empfiehlt sich aber, allen Beschäftigten diesen Zuschuss zu gewähren – möglicherweise sogar noch etwas darüber. Denn je höher Sie den Zuschuss ansetzen, umso effektiver präsentieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber. Und durch die Ersparnis bei den Sozialabgaben fällt dieser Benefit für das Unternehmen praktisch kostenneutral aus. Für Arbeitnehmer sind die Beiträge bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialabgabenfrei. Klingt ganz einfach, oder?
Ist es auch: „Die Direktversicherung ist ausgesprochen unkompliziert umzusetzen und erfordert nur wenig Verwaltungsaufwand. Deshalb ist sie gerade für kleine und mittlere Unternehmen ausgesprochen gut geeignet“, erklärt Michael Rabes, Leiter der Kunden und Vertriebsdirektion Makler Personen der R+V. Ein weiterer Pluspunkt sei die hohe Flexibilität.
„Eine gute, zeitgemäße Direktversicherung lässt zum Beispiel bei der Wahl der Anlagestrategie unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zu“, so der bAV-Experte. Das heißt: Arbeitnehmer haben bei diesen hochwertigen Vorsorgeprodukten die Wahl, auf welche Weise ihre Beiträge angelegt werden sollen – etwa mit klassischen Beitragsgarantien oder, für riskoaffinere Beschäftigte, eine Versicherung mit hohem Fondsinvestmentanteil. Auch eine Mischform ist möglich.
Je nach individueller Lebenssituation, Risikobereitschaft, der Dauer bis zum Renteneintritt und weiteren Faktoren lässt sich so immer ein bedarfsgerechter Tarif abschließen. In jedem Fall schaffen Arbeitnehmer sich damit eine staatlich geförderte, zusätzliche Absicherung für den Ruhestand – ein probates Mittel, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu halten.
Gemeinsam finden wir heraus, wie wir die bAV in Ihrem Betrieb optimal umsetzen – etwa mit einer Direktversicherung.
Auf Baustellen sind Betriebe aus zahlreichen Gewerken tätig. Seien es Maurer oder Maler, Fliesenleger, Verputzer, Installateure, Trocken- oder Gartenbauer – bei allen Unterschieden gilt eines für alle: Sie sollten Werkzeuge und Materialien über eine passende Inhaltsversicherung gegen Diebstahl und Feuer gut absichern. Der Hintergrund: Gerade hochwertiges Werkzeug und Maschinen stehen bei Dieben wegen ihrer Wertbeständigkeit hoch im Kurs. Als Unternehmer in der Baubranche sind Sie deshalb gut beraten, sich bei Gelegenheit etwas Zeit zu nehmen und über Ihren Versicherungsschutz nachzudenken.
„Ein Aspekt, auf den Unternehmer unbedingt achten sollten, betrifft die dauerhafte Lagerung von Materialien auf der Baustelle“, erklärt Kerstin Menck, Produktentwicklerin beim Versicherer rhion.digital. „Zwar enthalten viele Inhaltsversicherungen auch eine Außenversicherung für Material und Werkzeug außerhalb der eigenen Betriebsgebäude. Dieser Baustein greift normalerweise aber nur, wenn die Materialien sich lediglich vorübergehend am Bauort befinden.“
Bei der Suche nach einer guten Inhaltsversicherung sollten Unternehmer deshalb darauf achten, dass die Außenversicherung im Schadensfall auch dann leistet, wenn Arbeitsmaterial zum Zweck des Verbauens auf der Baustelle verbleibt, so Expertin Menck. Das könne etwa der Fall sein, wenn ein Bodenleger Laminat auf die Baustelle gebracht hat und dieses bei einem nächtlichen Feuer zerstört wird.
Außerdem empfehlen Fachleute einen Versicherungsbaustein, der Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial absichert, das sich ständig in einem Transportmittel befindet. Hier spricht man von einer Autoinhaltsversicherung. Schlossänderungskosten für gestohlene Schlüssel von Betriebsfahrzeugen und eine Garagenklausel sind weitere sinnvolle Bausteine.
Wichtig zu wissen: Als Versicherte müssen Sie bei der Lagerung von Materialien, Waren oder Werkzeugen auf der Baustelle spezielle Sicherungsanforderungen erfüllen, damit die Versicherung bei einem Schaden leistet. Welche Maßnahmen im Einzelnen ergriffen werden müssen, darüber sollten Sie sich vor Vertragsabschluss genau informieren. Gleiches gilt auch für die sogenannte Gebäudegebundenheit von versicherten Gegenständen. Im Normalfall leistet eine Außenversicherung nur, wenn Materialien in festen Gebäuden untergebracht sind. Optimalen Schutz bieten dagegen Policen, die auch dann greifen, wenn zum Beispiel Werkzeug lediglich in einem Baucontainer gelagert wird.
Prüfen wir gemeinsam, wie Sie Werkzeug und Materialien optimal gegen Diebstahl und Feuer absichern!
Ein neues Phänomen prägt die Ergebnisse der Cyberstudie 2024, die der Versicherer HDI jetzt vorgelegt hat: das „Cyber-Vergessen“. Damit ist gemeint: Unternehmen, die Opfer einer Cyber-Attacke geworden sind, verdrängen das Risiko eines erneuten Angriffs offenbar sehr schnell wieder. „57 Prozent der Befragten, deren Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten vor der Umfrage attackiert worden sind, schätzen das Angriffsrisiko für ihr eigenes Unternehmen als ,hoch‘ oder ,sehr hoch‘ ein“, erklärt Christian Kussmann, Vorstand Firmen und Freie Berufe bei HDI. „Mit drei Jahren Abstand hat sich dieser Wert aber halbiert: Nur noch 27 Prozent teilen dann diese Ansicht.“ Von „Cyber-Vergessen“ zu sprechen, sei deshalb aus seiner Sicht nicht übertrieben.
Zwar ist das allgemeine Bewusstsein für die Gefahren aus dem Netz nach zuletzt gesunkener Risiko-Awareness jetzt wieder gestiegen. Vor dem Hintergrund weiterer Erkenntnisse aus der Studie halten Experten Cyber-Vergessen dennoch für einen gefährlichen Trend.
Rund 1.500 IT- und Versicherungsentscheider in kleinen und mittleren Unternehmen wurden Ende letzten Jahres für die Untersuchung befragt. Ergebnis: Immer mehr KMU machen Erfahrungen mit Cyber-Attacken – die Bedrohung steigt. „Nach rund 40 Prozent in den vergangenen Jahren gaben bei der aktuellen Befragung 53 Prozent der Teilnehmer an, bereits Cyber-Angriffe erfahren zu haben“, so HDI-Vorstand Kussmann. Besonders betroffen: Kleinbetriebe mit 10 bis 49 Mitarbeitern.
56 Prozent der kleineren Unternehmen waren laut Studie bereits von Cybercrime betroffen – annähernd 20 Prozentpunkte mehr als vor zwei Jahren. Damit ist diese „Zielgruppe“ für Kriminelle inzwischen ebenso attraktiv wie der Mittelstand. Aber auch Kleinstbetriebe mit bis zu neun Mitarbeitern geraten zunehmend ins Visier von Cyber-Angreifern – die Quote liegt aktuell bei 39 Prozent.
Die alarmierenden Ergebnisse der HDI-Studie decken sich mit Erkenntnissen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): „Die Bedrohung im Cyber-Raum ist so hoch wie nie zuvor“, warnen BSI-Experten auf der Website des Bundesamtes. Die Gesamtschadenssumme beträgt in Deutschland bereits rund 206 Milliarden Euro pro Jahr (Quelle: statista.de).
Umso wichtiger scheint es, dem Phänomen des Cyber-Vergessens entgegenzuwirken. „Auch Klein- und Kleinstunternehmer sowie Freiberufler sollten sich des wachsenden Risikos stets bewusst sein“, so Christian Kussmann. Fachleute der Verbraucherzentralen empfehlen neben wirkungsvollen Schutzmaßnahmen für die Firmen-IT auch den Abschluss einer Cyber-Versicherung.
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